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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Produktlinie NovoDaily

1. Allgemeines

Das Leistungsportfolio besteht aus LIFESTYLE Genanalysen (keine Aussagekraft über Krankheiten) und aus MEDIZINISCHEN Genanalysen (Aussagekraft über Krankheiten und deren Risiken).

„LABOR“ bezeichnet in diesem Zusammenhang das verantwortliche Unternehmen für die entsprechende Genanalyse und kann je nach Art der Analyse ebenso ein anderes beauftragtes Unternehmen beschreiben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche, auch zukünftige Leistungen aller jeweiligen Vertragspartner oder beauftragten Unternehmen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Lifestyle Genanalysen

2.1. Vertragspartner für Lifestyle Genanalysen und Informationen für Kunden, die Verbraucher sind:

In Auftrag gegebene Lifestyle Genanalysen führen automatisch auch zu einem Vertragsverhältnis mit der DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH als ständig beauftragtem Subunternehmen für Genanalysen.

DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH

Georg Wrede Straße 13, D-83395 Freilassing

Firmenbuch: HRB 19437

Steuernummer: 163/124/50295

UID Nummer: DE267251566

Kontakt Tel: +43 662 42 50 99 11

Fax: +43 662 42 50 99 44

Geschäftsführer: Dr. Daniel Wallerstorfer

E-Mail: service@novogenia.com

Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land

Konto: 0020096327 BLZ: 71050000 BIC: BYLADEM1BGL

IBAN: DE32710500000020096327

2.2. Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung Lifestyle Genanalyse:

Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Lifestyle Genanalyse (keine Aussagekraft über Krankheiten). Durchführung und Vermittlung von Genanalysen anhand bereitgestellter Zellen, die weder der Diagnose oder der Risikoabschätzung von Krankheiten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten noch der Effektivität von Therapien dienen. Dabei handelt es sich nicht um Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände die zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Menschen dienen. | Es werden lediglich genetische Neigungen identifiziert, jedoch keine Aussagen zu bestehenden Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden getroffen. | Lifestyle Genanalysen stellen ausschließlich genetische Tendenzen und Eigenschaften fest, die keine Aussagekraft über eine Erkrankung oder Erkrankungswahrscheinlichkeit machen. Typische Lifestyle Genanalysen sind: Eine Genanalyse zur Feststellung des effektivsten Abnehm-Programmes, eine Genanalyse zur Feststellung des (sportlichen) Talents etc. | Genanalysen, die genetische Krankheitsrisiken mit dem Zweck personalisierte Mikronährstoffe (Vitamine und Mineralstoffe) individuell zu dosieren identifizieren, jedoch die resultierenden Krankheitsrisiken NICHT kommunizieren, gelten als Lifestyle Genanalysen.

3. Medizinische Genanalysen

3.1. Vertragspartner für MEDIZINISCHE Genanalysen und Informationen für Kunden, die Verbraucher sind:

In Auftrag gegebene medizinische Genanalysen führen automatisch auch zu einem Vertragsverhältnis mit der DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH als ständig beauftragtem Subunternehmen für Genanalysen.

Unser Labor ist ein Privat-Labor, das die Genanalyseservices als Privatleistung durchführt. Präventive Genanalysen gelten bislang noch nicht als medizinische Leistungen, die von den Kassen bezahlt werden und deshalb ist die Analyseleistung vom Patienten/Kunden selbst zu zahlen. Unsere Analysen sind nicht mehrwertsteuerbefreit. Eine Ausstellung von Rechnungen unserer Services als ärztliche Leistung nach den GOÄ-Ziffern oder ohne Mehrwertsteuer ist deshalb nicht möglich.

DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH

Georg Wrede Straße 13, D-83395 Freilassing

Firmenbuch: HRB 19437

Steuernummer: 163/124/50295

UID Nummer: DE267251566

Kontakt

 Tel: +43 662 42 50 99 11

Fax: +43 662 42 50 99 44

Geschäftsführer: Dr. Daniel Wallerstorfer

E-Mail: service@novogenia.com

Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land

Konto: 0020096327 BLZ: 71050000 BIC: BYLADEM1BGL

IBAN: DE32710500000020096327

3.2. Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung

Medizinische Genanalyse | Vermittlung von Genanalysen anhand bereitgestellter Zellen, die entweder der Diagnose oder der Risikoabschätzung von Krankheiten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder der Effektivität von Therapien dienen. Auch Vorsorgegenanalysen fallen unter die Kategorie der medizinischen Genanalysen. | Genetische Risikoabschätzungen werden ggf. durch medizinische Empfehlungen und Vorsorgemaßnahmen begleitet. | Genanalysen, die genetische Krankheitsrisiken mit dem Zweck personalisierte Mikronährstoffe (Vitamine und Mineralstoffe) individuell zu dosieren, identifizieren und die resultierenden Krankheitsrisiken auch kommunizieren, gelten als medizinische Genanalysen.

4. Regelungen für sämtliche Genanalysen

4.1. Vertragsabschluss

Liefer- und Versandkosten für die Übermittlung der Dienstleistung sind ortsabhängig und in den Antragsformularen deutlich angegeben. | Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. | Das Angebot des Kunden bleibt für die Dauer von 2 Wochen ab Eingang des Angebotes verbindlich. | Der Einsender bestätigt, dass wenn im Auftragsformular als Vertrags-Angebotssteller nicht eindeutig der Patient angeführt ist und der Patient/Kunde nicht im Auftragsformular sämtliche notwendigen Erklärungen an den vorgesehenen Stellen abgegeben hat, der Einsender Vertrags-Angebotssteller ist und damit Vertragspartner wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einsender als Rechnungsadressat auftritt. Der Kunde stimmt zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen begonnen werden kann. Wird der Vertragsabschluss bei einem unserer Vertriebspartner abgeschlossen, so gehen in diesem Zeitpunkt etwaige Ansprüche auf das LABOR über.

4.2. Die Gültigkeitsdauer der Preise

Die Preise sind nur für den jeweilig abgeschlossenen Vertrag gültig. | Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, es sei denn, es ist sichtbar anders gekennzeichnet. | Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. | Der Kunde kann die Kaufpreiszahlung per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

4.3. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnungsverbot

Die Rechnungslegung für Genanalysen kann durch jedes der konzernzugehörigen Unternehmen oder Subunternehmer erfolgen. Der volle Rechnungsbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungslegung in der in der Rechnung vorgesehenen Währung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat insbesondere bei Bezahlung außerhalb von Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe ohne Abzüge am Konto des LABORS oder eines anderen Rechnungslegers einlangt, sodass insbesondere bei Auslandsüberweisungen der Kunde sämtliche Spesen trägt. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Sämtliche Kunden (auch Verbraucher) haben bei Zahlungsverzug allen mit der Überwachung und Betreibung der Forderung verbundenen Aufwand, wie z. B. Mahnspesen, Inkassospesen, die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, auch für dessen außergerichtliche Tätigkeiten oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. Auch in diesem Fall treffen den Kunden sämtliche Verzugsfolgen. Der Unternehmer hat nur ein Recht auf Entschädigung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht auf Entschädigung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

4.4. Rücktrittsrecht

Da sämtliche Produkte gem. § 18(1) Z 3 FAGG personalisiert produziert werden sowie auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht i.S.d. § 11 FAGG bzw. kein Rücktrittsrecht i.S.d. Art. 11 der Richtline 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher.

4.5. Auswirkungen des Gentechnikgesetzes / Gendiagnostikgesetzes

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass das LABOR mit der Ausführung der Dienstleistung innerhalb von sieben Werktagen ab Einlangen der Probe beginnt. Die Möglichkeit des Patienten mitzuteilen, dass er das Ergebnis der Analyse und der daraus ableitbaren Konsequenzen nicht erfahren möchte, hat keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag, unabhängig davon, ob er selbst Vertragspartner ist oder der Vertrag zwischen Einsender und Anbieter abgeschlossen wurde. Zieht der Patient/Kunde seine erteilte Zustimmung zur genetischen Analyse zurück, wird das LABOR sämtliche Tätigkeiten einstellen und wird weiters von seiner Leistungserbringung befreit. Falls bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, sind die Kosten in Höhe von 50% des Einkaufspreises als Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, sich vor Abschluss des Vertrages einer fachärztlichen Beratung bzw. Behandlung unterzogen zu haben.

4.6. Verlust / Zerstörung / Beschädigung / Veränderung / Fehlerhaftigkeit der Probe

Wird die vom Kunden übersendete Probe während des Transportes zerstört, beschädigt, verändert oder geht verloren, dann fällt dies in die alleinige Sphäre des Kunden. Kommt es infolge einer während des Transportes erfolgten Beschädigung oder Veränderung der Probe zu einem falschen oder fehlerhaften Ergebnis, so fällt dies nicht in die Sphäre das LABORS, sodass daraus insbesondere keine Ansprüche abgeleitet werden können. Kann aus Proben keine DNA isoliert werden, erklärt sich der Kunde bereit, nochmals eine Probe abzugeben, ohne dass er Kosten oder Ersatz dafür fordern kann. Die Leistungserbringung erfolgt durch Übersendung des Analyseergebnisses und gegebenenfalls des Befundes an den Kunden und ist damit abgeschlossen. Das LABOR steht allerdings noch für mindestens 4 Wochen ab Erlangen des Ergebnisses für Fragen zur Verfügung. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Beginn der Leistungserbringung schnellstmöglich und jedenfalls innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Genanalyse etwa bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Leistungsfrist ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn er dem LABOR schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart. Tritt ein Umstand ein, der einen signifikanten Leistungsverzug oder die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung wahrscheinlich macht, so ist das LABOR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Trifft das LABOR ein Verschulden an dieser Leistungsstörung oder ist dies sonst von ihm zu vertreten, dann haftet das LABOR für dadurch verursachte Schäden, dies allerdings auch lediglich, sofern das LABOR diesen Umstand vorsätzlich oder grob schuldhaft herbeigeführt hat.

4.7. Haftungsbeschränkung

Das LABOR haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem LABOR oder seinen Mitarbeitern entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem LABOR zurechenbaren Personenschäden und – soweit es sich um Verbraucher handelt – bei Schäden an dem LABOR zur Bearbeitung übergebenen Sachen. Ein Ersatzanspruch für Spät- oder Nichterfüllung steht dem Käufer höchstens in Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens und nur dann zu, wenn das LABOR Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Verbraucher und Einsender werden darauf hingewiesen, dass die angeführten Empfehlungen als Leitlinien und Empfehlungen für diverse Handlungen gelten, die Durchführung jedoch immer in der Verantwortung des Kunden und/oder dessen behandelnden Arztes steht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei den Ergebnissen von Genanalysen oft um statistische Wahrscheinlichkeiten handelt und die Ergebnisse der Genanalysen eine technische Auswertung ist. Die Genanalysen werden immer am neuesten Stand der Technik durchgeführt, allerdings behält sich das LABOR eine 1% Fehlerrate vor. Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das LABOR etwaige Haftungsansprüche ausschließt, die aufgrund zukünftiger oder derzeitiger Erkrankungen entstehen könnten. Die Vorsorge- und Handlungsprogramme, die von dem LABOR angeboten werden, können das Erkrankungsrisiko zwar senken, allerdings nicht vollkommen aufheben. Es ist also möglich, dass sich die Krankheit trotz Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Die medizinischen Aussagen und Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Publikationen, die auch als Referenzen in den Berichten angegeben werden. Diese wurden nach bestem Wissen und Gewissen bewertet und als zutreffend gesehen, doch sollten vom Verbrauchen nicht zwingend als letzten und endgültigen Stand der Wissenschaft gesehen werden. Es ist theoretisch möglich, dass zukünftige genetische Studien zu einem anderen Ergebnis kommen und die erhobenen Ergebnisse und Empfehlungen in Frage stellen könnten. Haftung anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist daher ausgeschlossen. Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass neben den üblichen genetischen Veränderungen, die durch das LABOR detektiert werden, auch andere seltene genetische Veränderungen vorliegen können. Diese Variationen könnten die zu analysierenden genetischen Variationen potentiell positiv oder negativ beeinflussen, so dass in diesen Fällen keine gesicherte Aussage über die Gen-Variation gemacht werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird die Analyse mindestens 3-mal wiederholt und bestätigt und anschließend als „Medizinisch nicht bekannt – Auswirkung unklar und daher als Wildtyp deklariert bis neue Wissenschaft etwas anderes beweist“ deklariert. Dies gilt auch für Fälle, bei denen alle analysierten Gen-Fragmente gute Ergebnisse liefern und eine spezifische Genanalyse 3-mal ausfällt, da sich durch genetische Veränderungen, der relevante DNA-Abschnitt nicht auswerten lässt. Verbraucher werden über diesen Umstand nicht spezifisch hingewiesen.

4.8. Datenschutz

Das LABOR wird die bei der genetischen Analyse gewonnenen Daten geheim halten und dabei insbesondere folgende Bestimmungen beachten:

Dem Kunden als untersuchte Person ist über sein Verlangen Einsicht in alle ihn betreffenden Daten zu gewähren. Der untersuchten Person sind unerwartete Ergebnisse mitzuteilen, die von unmittelbarer klinischer Bedeutung sind oder nach denen er ausdrücklich fragt, es sei denn es besteht ausdrücklich der Wunsch nur über ein bestimmtes Ergebnis informiert zu werden. Diese Mitteilung ist insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht danach gefragt hat, so zu gestalten, dass sie auf die untersuchte Person nicht beunruhigend wirkt. Gen-Variationen, die zum Zeitpunkt der Analyse nicht ausreichend wissenschaftlich dokumentiert wurden und deren klinische Auswirkung deshalb nicht eindeutig gedeutet werden kann, werden dem Kunden nicht mitgeteilt. Daten in nicht anonymisierter Form dürfen für einen anderen als den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben worden sind, nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der untersuchten Person verwendet werden.

Das LABOR übermittelt zur Erfüllung des Vertrages mit den Kunden deren personenbezogene Daten an Partnerunternehmen im Inland sowie an Partnerunternehmen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche einen Teil der von dem LABOR angebotenen Leistung erbringen. Diese Unternehmen erhalten nur jene Daten, welche zur Erbringung der jeweiligen Leistung notwendig sind. Diese Unternehmen wurden dazu vertraglich verpflichtet, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Daten müssen vor dem Zugriff Unbefugter in geeigneter Weise geschützt werden:

Daten, die nicht anonymisiert worden sind, dürfen nur in der Einrichtung, in der sie erhoben worden sind, automationsunterstützt verarbeitet werden; sie sind von anderen Datenarten gesondert zu speichern und dürfen nur von den nach diesem Bundesgesetz berechtigten Personen und nur mit einer gesonderten Zugriffsmöglichkeit abrufbar sein. Die Verpflichtungen gelten auch für Personen, die bei der Durchführung von Genanalysen oder bei der Aufbewahrung oder Verwaltung der dabei erhobenen Daten mitwirken.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung oder Haftung für die Inhalte verlinkter externer Internetseiten übernehmen können und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten gelinkter Seiten, welche durch Integration von externen Links auf unserer Seite ggf. aufrufbar sind. Fremde Inhalte auf Seiten, die über Links von unseren Seiten und unseren Unterseiten erreicht werden, macht sich das LABOR nicht zu eigen und übernimmt daher auch keine Verantwortung hierfür. Von unzulässigen oder rechtswidrigen Inhalten distanzieren wir uns ausdrücklich.

4.9.Lagerung und Verwendung der Proben

Proben werden spätestens 30 Tage nach Abschluss der Analyse vernichtet, es sei denn es liegt die ausdrückliche Erlaubnis für die anonymisierte Verwendung der Proben für Forschungszwecke vor.

4.10. Zustimmungserklärung

Die Kunden (Verbraucher u. Unternehmer) erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung gem. § 174 TKG, § 6 E-Commerce-G sowie § 8 Datenschutzgesetz, dass sie mit dem Erhalt von elektronischer Post (z.B. E-Mails, SMS, Social Media Dienste etc.) einverstanden sind; diese Zustimmung kann von den Kunden jederzeit widerrufen werden.

Die Kunden erklären auch ihre Zustimmung zu einem Profiling i.S.d. Art. 4 Z 4 DS-GVO (Erwägungsgründe 71, 72).

4.11. Abonnements

Allgemeines Sämtliche Novo-Daily Produkte basieren auf der jeweiligen DNA der Kunden, werden also individuell und kundenbezogen hergestellt. Dies erfordert einen homogenen Produktionsprozess und führt dazu, dass eine wirtschaftliche Herstellung nur dann möglich ist, wenn die bestellten Produkte jeweils für einen Zeitraum von 3 Monaten produziert werden.

Informationen zum Abonnement

„Was Sie wissen müssen bzw. die Kosten betrifft“

Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit gekündigt werden. Bei Abschluss eines Abonnements werden die bestellten Produkte für drei Monate im Vorhinein produziert und geliefert.

Bezahlung des Kaufpreises: Ein Drittel des Kaufpreises nach Abschluss des Abonnements; ein Drittel des Kaufpreises einen Monat nach Versand der Lieferung für die ersten 3 Monate; ein Drittel des Kaufpreises zwei Monate nach Versand der Lieferung für die ersten drei Monate.

Wird das Abonnement nicht spätestens 20 Tage vor Ablauf von 3 Monaten ab Abschluss des Abonnements gekündigt, werden die abonnementgegenständlichen Produkte für die nächsten 3 Monate produziert und geliefert; die Bezahlung erfolgt in derselben Art und Weise, wie zuvor beschrieben (monatliche Abbuchung).

„PAUSIEREN“ (Unterbrechung) des Abonnements

Sie haben die Möglichkeit, die Produktion nach der ersten Lieferung für die Dauer von insgesamt max. 24 Wochen pro Vertragsjahr (gerechnet ab dem Tag der ersten Bestellung) zu unterbrechen. In diesem Fall wird für die gewählte Dauer der Unterbrechung der Produktionsprozess gestoppt und erst nach dessen Ablauf fortgesetzt.

Die Dauer der Unterbrechung kann 1 Woche, 2 Woche, 3 Wochen, 4 Wochen, 8 Wochen oder 12 Wochen dauern; pro Vertragsjahr (ab dem Tag der ersten Bestellung) aber insgesamt max. 24 Wochen.

Für die Dauer der Unterbrechung wird von der erteilten Einzugsermächtigung kein Gebrauch gemacht, sofern die letzte Lieferung zur Gänze bezahlt ist. 

Vor der Mindestlaufzeit kündigen ​ 
Das Abonnement kann vor Ablauf der Mindestvertragsdauer jederzeit gekündigt werden. Das Abonnement wird daraufhin storniert, aber die kostenlos enthaltenen Analysen werden in diesem Fall nachverrechnet.

4.12. Verschiedenes

Verbindliche Zusicherungen, Verpflichtungen und Zusagen können nur dann dem LABOR zugerechnet oder als von diesem akzeptiert angenommen werden, wenn sie von dem LABOR selbst erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Sollte eine Bestimmung, ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder eine sonstige Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. Unter diesen Umständen gilt die als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar befundene Bestimmung als durch eine Bestimmung ersetzt, die der als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar befundenen in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommt. Das LABOR ist berechtigt, einen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag auch an Dritte zu übertragen.

Wenn im Labor Proben einlangen, die – entgegen den Produktanleitungen – nicht eindeutig als Nachforderungsproben gekennzeichnet sind, können diese nur mit erheblichem Mehraufwand als solche erkannt und mit der Initialbestellung abgeglichen werden. In solchen Fällen ist das Labor daher berechtigt, einen 30%-igen Zuschlag auf den Ursprungspreis der Initialbestellung in Rechnung zu stellen.

Es gilt ausdrücklich und ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes als vereinbart; unter ausdrücklichem Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen sowie einer allfälligen Schiedsgerichtsbarkeit wird ausnahmslos die Zuständigkeit der sachlich jeweils zuständigen Gerichte der Stadt Salzburg (Österreich) vereinbart.